Jeden ersten Dienstag im Monat bestätigt der 1. Schützenmeister von 19.00 - 20.00 Uhr das Erwerbsbedürfnis sowie das Bestandsbedürfnis der Mitglieder. Die Bedürfnisse 

werden nur unter Vorlage der entsprechenden Schießnachweise bestätigt ( Schießbuch ).

 

Aktuelle Regelung für das Erwerbsbedürfnis:

 

Sportschützenbedürfnis seit 1. September 2020

- Erwerb:

• Wie gehabt monatliche Schießsportausübung für 12 Monate oder an 18 Terminen in diesem Zeitraum.

• außerdem muss darüber hinaus,

• der Sportschütze mit jeder besessenen Waffenart des Überkontingents mindestens einmal jährlich auf einem Sportwettkampf geschossen haben und

• jede von ihm besessene Überkontingentwaffe zumindest für einen Sportwettkampf, an dem er in den letzten fünf Jahren teilgenommen hat, erforderlich gewesen ist.

Zum nachlesen HIER die Informationsseite des Bund Bayerischer Sportschützen.

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